Absender geändert – aber die alte Masche bleibt

Pressemitteilung vom
Inkasso Hauptzentrale Frankfurt droht Verbrauchern
Inkasso Frankfurt
Off

Inkasso Hauptzentrale Frankfurt droht Verbrauchern

Wieder landen in den Briefkästen der Verbraucher Schreiben von vermeintlichen Inkassounternehmen. Diesmal ist der Absender die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt. In dem vermeintlichen Inkassoschreiben wird den Angeschriebenen suggeriert, die aufgeführten Forderungen resultieren aus einer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag bei „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“.

Die Verbraucher sollen angeblich der kostenpflichtigen Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag noch nicht beglichen haben. Auf ein griechisches Konto soll der angeblich ausstehende Betrag gezahlt werden. Bei Nichtzahlung wird mit einem „Zahlungsbefehl“ u. a. mit Kontopfändung und Kontosperrung gedroht.

Die Verbraucherzentrale rät:

  • Lassen Sie sich nicht verunsichern und bedrohen! 
  • Zahlen Sie nicht!
  • Reagieren Sie nicht auf das Schreiben!

 

Sollten Sie verunsichert sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine unserer Beratungsstellen im Land.

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.