Vier Tipps gegen Schimmel in Wohnräumen

Pressemitteilung vom
Gerade im Winter haben viele Menschen in Wohnungen und Häusern mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Schimmel entsteht, wenn z. B. Wände oder Decken feucht werden. Tapeten, Anstriche und poröse Baustoffe bilden dann zusammen mit Feuchtigkeit den Nährboden für die Entstehung dieser speziellen Pilzarten.
Beseitigung von Schimmel
Off

Gerade im Winter haben viele Menschen in Wohnungen und Häusern mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Schimmel entsteht, wenn z. B. Wände oder Decken feucht werden. Tapeten, Anstriche und poröse Baustoffe bilden dann zusammen mit Feuchtigkeit den Nährboden für die Entstehung dieser speziellen Pilzarten. „Schimmel ist nicht nur ein optisches Problem, sondern unter Umständen auch ein gesundheitliches, denn er kann allergische Reaktionen und gesundheitliche Belastungen auslösen“, erklärt Sascha Beetz, Referatsleiter Bauen, Wohnen, Energie der VZMV. Deshalb besteht nach dem Entdecken großer Handlungsbedarf.

1. Schnelles Beseitigen
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, sollten Schimmelschäden möglichst schnell beseitigt werden. Oberflächliche Schäden mit geringem Umfang (bis etwa 0,5 m²) können von den Betroffenen selbst beseitigt werden, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Dabei sollte eine angemessene Schutzausrüstung verwendet werden (Schutzbrille, Atemschutz und Handschuhe). Bei größeren Schäden sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden.

2. Ursache klären
„Auslöser für Schimmel können zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Innenräumen, bauliche Ursachen (z. B. mangelnder Wärmeschutz oder Wärmebrücken) und eindringende Feuchtigkeit von außen sein“, erläutert Beetz. In jedem Fall sollte die Ursache ermittelt werden, damit der Schaden dauerhaft beseitigt werden kann und zukünftige Schäden vermieden werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät dazu betroffene Verbraucher. Schimmel in Mietwohnungen führt oft zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Auf jeden Fall müssen Mieter den Vermieter über den Schimmelbefall informieren.

3. Empfehlungen zur Raumnutzung umsetzen

  • Richtiges Lüften: Die Luftfeuchtigkeit kann mit regelmäßigem Lüften der Wohnung verringert werden. Am besten lässt sich der Erfolg des Lüftens durch ein Thermo-Hygrometer kontrollieren. Schimmelprobleme können jedoch auch bei ausreichendem Lüften auftreten. In diesen Fällen kommen Baumängel als Ursache in Frage.
     
  • Richtiges Heizen: Durch ausreichendes Heizen lässt sich das Risiko für die Schimmelbildung senken. Die Raumtemperatur sollte auch in wenig beheizten Wohnräumen nicht weniger als 16 Grad Celsius betragen. Auch hier ist das Messen und Regulieren der Raumtemperatur zu empfehlen.
     
  • Richtiges Möblieren und Dekorieren: Sind Möbel und Dekoration zu nahe an kalten Wänden zu finden, behindern sie das Erwärmen der Wand und den nötigen Luftaustausch. Als Folge kann an der Rückseite von z. B. Schränken Schimmel entstehen. Ein ausreichender Abstand (5 bis 10 cm) zur Wand kann Schimmelprobleme verhindern.


4. Bauliche Maßnahmen umsetzen
Nachträgliche Wärmedämmungen können das Schimmelrisiko erheblich senken. Mit dem nachträglichen Einbau von Lüftungstechnik wird außerdem dafür gesorgt, dass Wohnräume auch bei Abwesenheit der Bewohner ausreichend mit Frischluft versorgt werden.


Privatpersonen erhalten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale individuelle Empfehlungen für den Schutz vor Schimmel. Bei baulichen Verbesserungen bekommen Ratsuchende Informationen zur Umsetzung, zu den Kosten und zu möglichen Förderprogrammen des Staates. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Beraterinnen und Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es hier  oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).


Für weitere Informationen:
Sascha Beetz
Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.