Höhere Preise für Gas und Öl

Pressemitteilung vom
Im Jahr 2024 kommen auf Verbraucher:innen höhere Gas- und Ölpreise zu. Grund dafür ist ein deutlicher Anstieg des Preises für CO2. Hinzu kommt die höhere Mehrwertsteuer für Erdgas, die von den bislang reduzierten sieben Prozent wieder auf 19 Prozent steigen wird und nicht zuletzt die weggefallenen Preisbremsen für Gas.
Heizkörper Ventil
Off

Anstieg der CO2-Bepreisung

Am 1. Januar 2024 wurde der CO2-Preis neben Kraftstoffen auch für Erdgas und Heizöl von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Ein weiterer Anstieg ist für die kommenden Jahre geplant: ab 2025 um erneute 10 Euro pro Tonne, ab 2026 nochmals um 10 Euro auf dann 65 Euro pro Tonne verursachtes CO2. Die Prognosen für die Zeit danach lassen einen weiteren Anstieg des CO2-Preises vermuten. Ab 2027 soll es nämlich keine Festpreise mehr für CO2 geben, sondern es ist eine Preisbildung im Emissionshandel für Brennstoffe vorgesehen. Der Preis für eine Tonne CO2 betrug im europäischen Emissionshandel 2023 die meiste Zeit schon mehr als 80 Euro.

Der Emissionshandel für die fossilen Brennstoffe Öl und Gas ist Teil des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung. Der CO2-Preis beschreibt den Wert, der pro Tonne des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) gezahlt werden muss. Der Brennstoffemissionshandel wurde 2021 mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne eingeführt. Er dient dazu, Anreize zu schaffen, im Bereich Wärme und Verkehr CO2-Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.

Der CO2-Preis wird auf die verbrauchten Wärmeeinheiten umgerechnet. Dabei entspricht eine Tonne CO2 etwa 5.000 Kilowattstunden (kWh) Erdgas und etwa 355 Litern Heizöl.

 

Wie erhöhen sich die Kosten allein durch den CO2-Preis am Beispiel Erdgas?

Das Beispiel zeigt, wie stark die Heizkosten für ein Einfamilienhaus mit einem Heizenergieverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas durch die Entwicklung des CO2-Preises steigen werden:

Jahr

CO2-Preis pro Tonne

CO2-Preis pro kWh

Mehrkosten durch CO2-Preis

2023

30 Euro + 7 % MwSt.

0,64 Cent

ca. 96 Euro

2024

45 Euro + 19 % MwSt.

1,07 Cent

ca.161 Euro

2025

55 Euro  + 19 % MwSt.

1,31 Cent

ca.196 Euro

Weil Heizöl einen höheren CO2-Ausstoß bewirkt als Erdgas, fällt der Anstieg des CO2-Preises auch höher aus. So liegen die Mehrkosten durch CO2 für das gleiche Einfamilienhaus mit Ölheizung 2024 bei 194 Euro und 2025 bei 237 Euro.

Ab dem Jahr 2026 wird der Preis in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.

Mehrwertsteuersatz steigt

Innerhalb der nächsten Wochen wird der Mehrwertsteuersatz für Gas, und auch für Fernwärme, wieder auf 19 Prozent angehoben. Aktuell gilt noch der seit Oktober 2022 reduzierte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Mehrwertsteuer war vor dem Hintergrund der hohen Preise 2022 gesenkt worden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent wieder ab dem 1. März 2024 gilt.

Was tun, wenn die Preise steigen?

Neben den Energiepreisen und den damit verbundenen Steuern und Abgaben ist der individuelle Energieverbrauch ausschlaggebend für die entstehenden Kosten.

In vielen Häusern existieren Möglichkeiten zur Einsparung von Heizenergie. So kann die nachträgliche Wärmedämmung mehr als 40 Prozent Heizkosten einsparen.

Eine weitere Stellschraube ist die Heizung selbst. In vielen Fällen arbeiten Heizungsanlagen ineffizient und haben zu hohe Temperaturen oder geben Wärme ab, die nicht gebraucht wird. Die Heizungsregelung bietet viel Potenzial, um diese Wärmeverluste zu verringern. Damit können Vorlauftemperaturen gesenkt und Heizzeiten an den Bedarf angepasst werden. Jede zentrale Heizung sollte darüber hinaus durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden. Eine Maßnahme, die vom Heizungsfachbetrieb durchgeführt wird.

Auch der eigene Wärmeverbrauch kann reduziert werden, beispielsweise durch eine leichte Absenkung der Raumtemperaturen oder durch eine Reduzierung des Warmwasserverbrauchs.

Nicht zuletzt kann auch mit einem Anbieterwechsel Geld gespart werden.

Lohnt sich eine Gasheizung nicht doch?

Vom Einbau einer neuen Gasheizung rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab. Die Empfehlung gilt gleichermaßen für neue Ölheizungen. Die Entwicklung der Emissionskosten zeigt, dass es mit Gasheizungen erhebliche Preisrisiken gibt. Das vergangene Jahr hat darüber hinaus gezeigt, dass auch auf den Energiemärkten selbst keine verlässlichen Preise für fossile Energien mehr zu erwarten sind. Wer sich jetzt noch eine fossile Heizung anschafft, wird für einen sehr langen Zeitraum weiterhin CO2 ausstoßen und muss spätestens ab 2029 dennoch einen Teil seiner Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff erzeugen. Eine Gewissheit, ob es dafür Angebote geben wird, existiert allerdings nicht. Und nicht zuletzt existieren mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme inzwischen für nahezu jedes Gebäude sinnvolle Alternativen. Aktuelle Förderungen unterstützen die Anschaffung dieser neuen Heiztechniken.

Welche Heizung am besten passt, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Hier erhalten Ratsuchende neben einem Vergleich der verschiedenen Heiztechniken außerdem viele wichtige Informationen, etwa zu Förderprogrammen.

Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energieberater:innen informieren anbieterunabhängig und individuell.

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Für weitere Informationen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.