Fenster und Türen: Mehr Sicherheit am Eigenheim im (nächsten) Sommer

Pressemitteilung vom
Die Modernisierung der Fassade ist ein guter Zeitpunkt, Türen und Fenster zu erneuern. Aspekte wie Sicherheit, Lärm- und Schallschutz sollten bei neuen Fenstern und Haustüren berücksichtigt werden.
Icon weiß rot Energie
Off

Arian Freytag, Energieexperte der Verbraucherzentrale Mecklenburg- Vorpommern, erläutert, worauf sie achten sollten.

Fenster: Schutz vor Hitze, Lärm und Einbruch

Über alte Fenster, Terrassen- und Balkontüren geht viel Wärme verloren. Neue Fenster verringern den Wärmeverlust um mehr als die Hälfte. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen einen UW-Wert von höchstens 1,30 vor, bei alten Fenstern liegt dieser Wärmeverlustfaktor nicht selten bei 3,0 oder höher. Wollen Sie Fördermittel des Bundes beantragen, darf der UW-Wert maximal 0,95 betragen.

Neben dem Vorteil mit neuen Fenstern Energie zu sparen, gibt es weitere Aspekte, die Sie bedenken sollten.

  • Für Fenster von Wohnräumen an verkehrsreichen Straßen wird Schallschutzverglasung empfohlen. Sicherheitsverglasung und einbruchhemmende Beschläge erhöhen außerdem den Schutz vor ungebetenen Gästen: Fenster im Erdgeschoss oder ebenerdig an Balkonen, Terrassen und Anbauten sollten die Widerstandsklasse RC2 oder RC3 aufweisen.
  • In ebenerdigen Räumen, in denen beispielsweise nachts eine natürliche Frischluftzufuhr in den Sommermonaten gewünscht ist, bieten Fenster mit sogenannten Parallelabstellbeschlägen den notwendigen Einbruchschutz, sogar, wenn sie geöffnet sind.
  • Ein möglichst außen angebrachter Sonnenschutz verhindert bei hohen Temperaturen, dass sich Räume stark aufheizen.


Haustür: Luftdichter Verschluss und keine Wärmebrücken

Wer sein Haus modernisiert und den Eingangsbereich neugestaltet, erneuert am besten auch die Hauseingangstür. In erster Linie ist wichtig, dass die Tür luftdicht schließt und Wärmebrücken vermieden werden.

Achten Sie bei einer neuen Haustür auf den Wärmeschutz (UD-Wert). Dabei spielt keine Rolle, ob die Tür aus Holz, Kunststoff, Metall oder einem Verbundwerkstoff ist. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen einen UD-Wert von höchstens 1,8 W/(m2K) vor. Wer Fördermittel des Bundes beantragt, darf den UD-Wert von 1,30 nicht überschreiten.

Welche Aspekte gilt es bei der Erneuerung der Hauseingangstür noch zu beachten:

  • Treppenpodeste oder Eingangsstufen sollten thermisch von der Boden­platte des Hauses getrennt sein, da über durchgehende Betonplatten eine Wärmebrücke von innen nach außen entsteht.
  • Bei Fenstern und Außentüren stellt ein fachgerechter Einbau sicher, dass die Anschlussfugen zwischen Rahmen und Mauerwerk dicht sind.

Bei Fragen zum baulichen Wärmeschutz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zum Thema Hitzeschutz finden sich bei unseren kostenfreien Onlinevorträgen unter: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/

Für Anfragen der Redaktionen:
Arian Freytag, Leiter Fachbereich Bauen|Wohnen|Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.