Ab August wird erstmals der Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro erhoben. Der Grund dafür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli 2021. Doch was bedeutet das für Bürger, die ihren Beitrag überweisen? „Diese Personen müssen ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen. Sie erhalten vom Beitragsservice eine Zahlungsaufforderung, die den Rundfunkbeitrag in neuer Höhe ausweist“, so Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Bei Bürgern, die bereits ohne Aufforderung durch den Beitragsservice den höheren Betrag überwiesen haben, wird die Buchung dem Beitragskonto zugeordnet und mit der nächsten Beitragsforderung verrechnet. Wichtig ist jedoch, die zugehörige Beitragsnummer mit anzugeben.
„Bei Beitragszahlern, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt. Das kann je nach gewähltem Zahlungsrhythmus einige Zeit dauern, wird aber noch innerhalb des Jahres 2021 der Fall sein“, so Cornelius weiter.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht