Fake- Shops - Wie können Verbraucher solche Shops erkennen?

Pressemitteilung vom
Wegen der Corona-Pandemie ist es uns fast nur möglich, auf dem Internet-Weg zu shoppen. Damit Sie dabei nicht an die falschen Anbieter geraten, möchte die Beratungsstelle Rostock der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ein paar Tipps geben, wie man „schwarzen Schafen“ aus dem Wege geht.
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Wegen der Corona-Pandemie ist es uns fast nur möglich, auf dem Internet-Weg zu shoppen. Damit Sie dabei nicht an die falschen Anbieter geraten, möchte die Beratungsstelle Rostock der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ein paar Tipps geben, wie man „schwarzen Schafen“ aus dem Wege geht bzw. gleich erkennt. Denn bei der Online-Jagd nach vermeintlichen Schnäppchen landen viele Verbraucher bei so genannten Fake-Shops. Dort werden die Produkte meist extrem günstig angeboten.

Aus scheinbar technischen Gründen kann häufig nur per Vorkasse bezahlt werden. "Bezahlen die Kunden, ist ihr Geld oft weg", so Katrin Schiller von der Verbraucherzentrale MV. Achten Sie also bitte vor Ihrer Bestellung auf diese Anzeichen:

  1. Es gibt keine oder kaum Kontaktmöglichkeiten zum Seitenbetreiber und die Unternehmeridentität ist unklar.
  2. Die Seiten des Shops sehen zwar ziemlich professionell aus; aber das Impressum ist unvollständig oder fehlt gänzlich.
  3. Im Browser fehlt in der Adresszeile das Kürzel „https:// mit Vorhängeschloss.
  4. Alle Kundenbewertungen sind „sehr gut“ und erwecken den Eindruck, es handelt sich um einen seriösen Shop.
  5. Von anfänglich mehreren Bezahlmöglichkeiten bleiben am Ende des Bestellvorgangs nur Vorauskasse, Direktüberweisung und Versand per Nachnahme möglich.
  6. Sonst sehr wertvolle Gütesiegel werden missbräuchlich verwendet.
  7. Der Bestellbutton ist falsch beschriftet (z. B. mit „einkaufen oder „weiter“).
  8. Mit der Beendigung des Bestellprozesses erhält der Verbraucher keine oder eine ungenügende Bestellbestätigung.
     

Sollten Sie dennoch an einen Fake-Shop geraten sein, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Machen Sie einen Screenshot von der Internetseite, auf der Sie die Ware bestellt haben.
  • Heben Sie Mails mit dem Anbieter gut auf, in denen Sie den Anbieter auffordern, die Ware zu liefern.
  • Stellen Sie Strafanzeige. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern auch online möglich.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank, dem Kreditinstitut oder dem Zahlungsdienstleister auf  und bitten Sie um Rückerstattung.

 

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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