Care Energy AG stellt Insolvenzantrag. Was bedeutet das für die Kunden?

Pressemitteilung vom
Am Freitag, den 18.02.2017, wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Care Energy AG gestellt. Die Care Energy Management GmbH sowie die Care Energy Holding GmbH stellten ebenfalls einen Insolvenzantrag.

Am Freitag, den 18.02.2017, wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Care Energy AG gestellt. Die Care Energy Management GmbH sowie die Care Energy Holding GmbH stellten ebenfalls einen Insolvenzantrag.

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Ganz überraschend kommt diese Meldung nicht. Denn bereits letztes Jahr geriet ein Teil der Care Energy Gruppe immer öfter in negative Schlagzeilen – unter anderem aufgrund ihres unverständlichen Abrechnungssystems. Die von Kunden eingelegten Widersprüche gegen fehlerhafte Abrechnungen wurden teilweise nicht mehr bearbeitet bzw. ignoriert.

Dennoch erfolgten vielfach Mahnschreiben an die Kunden. Seit Anfang dieses Jahres suchten betroffene Verbraucher vermehrt die Verbraucherzentrale MV auf, da sie in der weiteren Folge von Inkassobüros angeschrieben worden waren.

Doch wie sollten sich betroffene Verbraucher nun nach dem Insolvenzantrag verhalten?

Zunächst sollten Sie sich keine Sorgen machen, plötzlich den Strom abgestellt zu bekommen. Die Weiterbelieferung für die bestehenden Kunden wurde vom Insolvenzverwalter angekündigt. Wichtig ist, dass fällige Abschläge und nachvollziehbare Beträge weiterhin geleistet werden. Doch zu beachten gilt: Der vorläufige Insolvenzverwalter gibt in der Regel eine neue, geänderte Bankverbindung an und nur dorthin ist zu zahlen.

Beträge die nicht nachvollziehbar sind, sollten auch nicht an den Insolvenzverwalter gezahlt werden. Das gleiche gilt auch für (Schluss)-Abrechnungen sowie für Zahlungsaufforderungen, die noch nicht auf Korrektheit überprüft worden sind.

Denn solange vom Energieanbieter keine nachvollziehbare und korrekte Schlussrechnung erstellt worden ist, braucht man nicht zahlen - auch nicht an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Auch bei Nichtlieferung der vertraglich vereinbarten Energie von Seiten Care Energy, führt dies nicht zu einer Unterbrechung von Energie, da der Kunde automatisch und lückenlos in die Ersatzversorgung fällt. Der Ersatzversorger, grundsätzlich der örtliche Versorger, springt dann für maximal 3 Monate ein. Diese Versorgung, die vergleichsweise teurer ist, kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden und der Verbraucher kann sich einen neuen Anbieter seiner Wahl suchen.

Die Insolvenz als solche allein gibt aber kein Sonderkündigungsrecht für Kunden. Die Verträge laufen weiter und es bestehen die vertraglichen Kündigungsfristen.

Wichtig für Kunden, die noch Forderungen (Guthaben) gegen Care Energy haben; Sie können diese erst ab Insolvenzeröffnung zur Tabelle eintragen lassen. Sie sollten sich jedoch in Geduld üben, da von der Antragsstellung bis zur Eröffnung mehrere Wochen oder bis hin zu einigen Monate vergehen können.

Wer aktuell seinen Strom vom insolventen Unternehmen erhält, sollte vorsorglich den Zählerstand zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung und danach regelmäßig ablesen und notieren, z.B. bei Mitteilung des Netzbetreibers über den Beginn der Ersatzversorgung.

Weiterhin ist es wichtig, sich regelmäßig über den Verlauf der Insolvenz zu informieren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zum Beispiel in den FAQ auf der Internetseite des Unternehmens jeweils über aktuelle Entwicklungen im Insolvenzverfahren berichten. Es ist ratsam, dort regelmäßig nachzuschauen, insbesondere solange Fragen zum eigenen Vertrag offen sind.


Für weitere Informationen:

Katrin Schiller,

Beraterin für Energierecht

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