Ausblick 2017: Das ändert sich für Energieverbraucher

Pressemitteilung vom
Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Jost Hamacher, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Jost Hamacher, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Off
EEG-Umlage: Die Ökostrom-Umlage wird 2017 steigen, um 0,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte werden angehoben. Viele Anbieter werden daher wohl die Strompreise anheben. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Jost Hamacher rät, bei Preiseerhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. In diesem Fall haben Verbraucher nämlich immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale wenden.
Elektrogeräte: Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, die einen maximale Strombedarf von 900 Watt haben – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch maximal bei 43 Kilowattstunden liegen darf. Wichtig zu wissen: Wie Tests der Stiftung Warentest gezeigt haben, geht die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft. Geschont wird also nur der Geldbeutel, nicht der Dreck.
Heizungsanlagen im Bestand: Schon seit 2016 gibt es eine eigene Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte "Nationale Effizienzlabel für Altgeräte". Neu ist ab 2017, dass die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren. Hamacher betont: "Das Nationale Label sagt nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der spezifischen Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss."

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder im persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Angebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).


Für weitere Informationen:

Jost Hamacher, Leiter Fachbereich Bauen/Wohnen/Energie

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.