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Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen nutzen!

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen nutzen!

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Ob es die Sanierung der Gebäudehülle (Fassaden, Dach, Kellerdecke usw.) ist, die Optimierung oder gar Erneuerung der Heizungsanlage, der Austausch der Fenster und der Haustür und/oder die Überlegung der solaren Energienutzung. Alle diese Maßnahmen haben bei fachgerechter und wirtschaftlich sinnvoller Ausführung den Effekt der Energieeinsparung, welche für die Beheizung des Gebäudes bzw. des Wohnraumes und zur Warmwasserbereitung anfällt.

Neben bekannten Programmen der KfW zum "Effizienten Sanieren / Kredit und Zuschuss", welche mit günstigen Darlehen und unterstützenden Zuschüssen helfen, gibt es weitere hilfreiche Förderungen.

Als Beispiel wollen wir Ihnen den Ablauf – bei einer durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW geförderten energetischen Sanierungsmaßnahme – kurz erläutern:

Im ersten Schritt informieren Sie sich bei Ihrer Hausbank über ihre persönlichen Möglichkeiten zur Aufnahme eines Darlehens bei der KfW für den Zweck der energetischen Sanierung. Das Programm wird mit der Nummer 152 geführt. Nach einem positiven Bescheid wird mit dem für die Maßnahme erforderlichen Sachverständigen Experte aus der Expertenliste des Bundes eine sogenannte Erstberatung vor Ort durchgeführt. Folgend werden die vereinbarten Maßnahmen in standardisierter Form bei der KfW zum Programm 152 beantragt und die Bewilligung abgewartet. Nach der Bewilligung kann mit den Maßnahmen begonnen werden, welche der beauftragte Sachverständige anhand seiner Planungen und Berechnungen zu den geforderten Mindestanforderungen örtlich abschnittsweise überprüft und dokumentiert.

Nach Abschluss der Maßnahmen werden die Einzelmaßnahmen nochmals im Hinblick auf die Erreichung der geforderten energetischen Anforderungen abgenommen. Neben den detaillierten Prüfungen der verwendeten und fachgerecht eingebauten Baumaterialien sind durch die ausführenden Firmen Fachunternehmerbescheinigungen vorzulegen. Nach der Schlusskontrolle kann der Sachverständige die antragsgemäße Durchführung bei der KfW formell bestätigen.

Neben der eigentlichen Förderung in Form eines Darlehens werden auch die Kosten für den begleitenden Sachverständigen gefördert. Die für den Sachverständigen entstehenden Kosten werden zu 50 % der Summe des Gesamthonorars über das Programm 431 zurückerstattet. Es ist dringend darauf zu achten, dass die Beantragungen beider Programme ausreichend früh vor Maßnahmenbeginn gemeinsam beantragt werden.

Unsere Berater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beraten Sie zu dem Verfahren bei der Beantragung eines KfW-Zuschusses bei Heizungserneuerungen und zu den weiteren allgemeinen Fördermöglichkeiten auch gern in einer unserer Beratungsstellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bei allen sonstigen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Für weitere Informationen:
Jost Hamacher, Leiter Fachbereich Bauen / Wohnen / Energie

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