Podcast: Welche Rechte haben Patient:innen?

Stand:
Das Recht auf Einwilligung, das Recht auf verständliche Aufklärung - das Patientenrechtegesetz umfasst einige Rechte für Patient:innen gegenüber behandelnde Personen. Wir stellen vor, welche Rechte wichtig einzufordern sind und warum man diese kennen sollte.
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Darum geht es:

Patientenrechte

Eine mangelnde Gesundheitskompetenz kann dazu führen, dass man den eigenen Gesundheitszustand als schlechter empfindet. Die eigenen Rechte zu kennen, kann da entgegenwirken. Welche Patientenrechte am wichtigsten sind und worauf man achten sollte, stellen wir in dieser Folge vor.

 

Diesmal zu Gast:

Daniela Hubloher (Verbraucherzentrale Hessen)

Daniela Hubloher ist Medizinerin und arbeitet in der Patientenberatung für die Verbraucherzentrale Hessen. Sie gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Patientenrechten und bewertet das Patientenrechtegesetz.

 

Transkript

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Dorian Lötzer: Spätestens seit Anfang der Pandemie ist glaube ich uns allen klar geworden, wie wichtig ein funktionierendes und faires Gesundheitssystem ist. Und so ein System ist ein komplexes Netz, dass aus vielen kleinen Teilen besteht.

Einen davon möchten wir heute unter die Lupe nehmen. Und zwar geht es darum, welche Rechte wir eigentlich als Patient:innen haben und warum es wichtig ist, diese zu kennen.

Mein Name ist Dorian Lötzer. Willkommen bei Genau Genommen.

Heute möchte ich ein bisschen anders anfangen, als sonst. Ich möchte nämlich vorwegnehmen, wieso es wichtig ist, dass man sich den eigenen Rechten befasst. Und das Stichwort, das in diesem Kontext wichtig ist, ist „Gesundheitskompetenz“

Daniela Hubloher: Gesundheitskompetenz ist ein Begriff, über den man in den USA schon sehr viel länger spricht. Ursprünglich hat man darunter verstanden, ob Patientinnen und Patienten überhaupt fähig sind, zum Beispiel ein Rezept lesen und verstehen zu können. Dieser Begriff ist aber erweitert worden.

Bei uns erregte eine Studie aus dem Jahr 2016 von der Uni Bielefeld großes Aufsehen. Diese Studie ergab, dass über die Hälfte der Deutschen über eine eingeschränkte Gesundheitskompetenz verfügen. Das heißt, sie haben Schwierigkeiten, seriöse Gesundheitsinformationen zu finden. Sie finden sich schlecht im Gesundheitssystem zurecht, wissen also nicht, wann sie wohin gehen sollen. Sie haben Kommunikationsschwierigkeiten mit medizinischem Personal, was natürlich nicht nur an den Patientinnen und Patienten liegt, sondern auch an dem medizinischen Personal, das sich eben nicht sehr verständlich ausdrückt. Sie werden häufiger ins Krankenhaus eingewiesen und haben einen subjektiv als schlechter empfundenen Gesundheitszustand.

Seine Rechte als Patientinnen und Patienten zu kennen, ist ein wesentlicher Teil von Gesundheitskompetenz. Denn nur wenn ich weiß, was mir zusteht, kann ich das auch wahrnehmen und durchsetzen.

Dorian Lötzer: Hören, könnt ihr hier Daniela Hubloher. Sie ist Medizinerin und arbeitet für die Verbraucherzentrale Hessen. Und sie hat mir erklärt, dass eine mangelnde Gesundheitskompetenz ein Faktor ist, der dazu beitragen kann, dass die eigene Gesundheit zumindest subjektiv schlechter ausfällt. Es ist also wichtig, dass wir uns in unserer Rolle als Patient:innen sicher sind und wissen welche Rechte uns zustehen und wie wir die bestmögliche gesundheitliche Versorgung sicherstellen können.

Und damit ihr dem einen Schritt näherkommen könnt, kommen wir nun zu dem eigentlichen Thema der heutigen Folge. Und das sind die sogenannten „Patientenrechte“.

Daniela Hubloher: Patientenrechte sind ein weites Feld. Darunter kann man auch die Rechte subsumieren gegenüber Krankenkassen und Krankenversicherungen, also Rechte, die im Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen geregelt sind. Im engeren Sinne versteht man darunter die Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber Behandelnden also gegenüber Ärztinnen und Ärzten, die 2013 in dem Patientenrechtegesetz niedergelegt worden sind.

Ich sag jetzt mal die wichtigsten Rechte - weil die auch die Patientinnen Patienten ermutigen sollen, sie wahrzunehmen - das ist zum einen natürlich das Recht auf Einwilligung in medizinische Maßnahmen. Also wenn mir eine Behandlung eine Operation vorgeschlagen wird, dann kann ich entscheiden, ob ich das möchte oder ob ich das ablehne. Und um einwilligen zu können, muss man vorher in verständlicher Form, - da würde ich gerne wirklich ein Ausrufezeichen dahinter machen - in verständlicher Form über alle wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Das ist also im Gesetz etwas schwammig formuliert, lässt aber Spielräume.

Also die verständliche Form heißt schon, das muss man also allein akustisch verstehen können, was für höreingeschränkte Personen wichtig ist. Das muss man inhaltlich verstehen können, also wenn in Medizinerlatein mir etwas erzählt wird, habe ich das Recht nachzufragen, „das habe ich jetzt nicht verstanden. Erzählen Sie es mir bitte nochmal so, dass ich das verstehen kann.“

Und alle wesentlichen Umstände - es steht eben nicht sämtliche Umstände, was auch diskutiert worden ist. Es steht alle wesentlichen Umstände - das heißt, ich als Patientin als Patient habe das Recht nachzufragen, was für mich wesentlich ist. Gibt es Alternativen? Was sind die Risiken? Was passiert, wenn man nichts macht? Also alles, was wesentlich für mich selbst ist, habe ich das Recht nachzufragen. Ich habe das Recht auf Informationen ganz allgemein im Großen gesehen: Über die Erkrankung, über ihren Verlauf, über die voraussichtliche Entwicklung, über das, was man machen kann, was macht man üblicherweise, was kann man alternativ auch noch machen?

Und eine interessante Regelung, die ins Gesetz gekommen ist: Ich habe das Recht, informiert zu werden, wenn ein Behandelnder - der eigene Arzt, die eigene Ärztin oder auch andere Ärzte in anderer Art - möglicherweise einen Behandlungsfehler begangen haben. Und ich habe dann das Recht, darüber informiert zu werden, wenn ich Nachfrage. Also auch hier wieder ein Ausrufezeichen. Fragen Sie aktiv nach, wenn Sie den Verdacht haben oder wenn es zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren notwendig ist. Also wenn ich zum Beispiel nachoperiert werden muss oder Medikamente nehmen muss als Folge eines Behandlungsfehlers. Heißt auch, wenn ich nicht nachfrage, wenn nichts gemacht werden muss, es ist ein Fehler passiert, hat aber keine weiteren Folgen, würde ich nicht aktiv darüber informiert werden.

Dorian Lötzer: Die Patientenrechte sind also quasi dafür da, uns die Möglichkeiten zu geben, bestmöglich behandelt zu werden. Das soll durch Pflichten für Ärzt:innen sichergestellt werden – weil sie uns möglichst verständlich aufklären müssen. Dass kann aber auch aus Rechten für uns entstehen – dass wir zum Beispiel selbst entscheiden dürfen, welche Art von Behandlung wir unterziehen.

Für manche von euch klingt das jetzt vielleicht ein bisschen selbstverständlich. Spannend ist aber, dass dieses Patientenrechtegesetz – zumindest in der jetzigen Form – noch gar nicht so lange gibt.

Daniela Hubloher: 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten - also 2023 feiert es das zehnjährige Bestehen. Es ist vorher sehr viele Jahre diskutiert worden, heiß diskutiert worden. Vorher gab es auch Patientenrechte, aber sie waren sehr verstreut in verschiedenen Gesetzen, zum Beispiel dem Dienstleistungsrecht. Oder sie ergaben sich aus dem Musterberufsordnung der Ärzte. Sehr vieles ist doch so genanntes „Richterrecht“ also doch Rechtsprechungen entwickelt worden. Zum Beispiel das Einsichtsrecht in die Patientenunterlagen - dass ich einen Anspruch habe, meine Patientenunterlagen einzusehen, das Recht habe auf Kopien, das ist natürlich jetzt auch ins Patientenrechtegesetz gekommen.

Das gab es aber schon vorher, ist durch Rechtsprechung entwickelt worden, war aber oft schwer durchsetzbar. Also man hat oft große Schwierigkeiten gehabt, eben diese Einsicht in Patientenunterlagen zu bekommen. Das höre ich in letzter Zeit eigentlich kaum noch, dass Patientinnen da Schwierigkeiten haben, so dass ich denke, mit Verweis auf den entsprechenden Paragraphen, ist es inzwischen auch nicht mehr schwierig. Oder nicht mehr so schwierig.

Dorian Lötzer: Es gab 2013 also eine Umwandlung von einer eher zerstreuten und unter anderem durch Richterrecht geformten Struktur, aus der sich unsere Rechte ergaben, in ein förmliches Gesetz. Und dadurch haben sich in der Durchsetzung unserer Rechte hier und da ein paar Aspekte verbessert.

Wo wir aber schon vom Gesetz sprechen, ist eine Frage noch ziemlich zentral. Und die ist: Wem gegenüber gilt dieses Gesetz eigentlich? Betrifft das jetzt nur meine Ärzt:in?

Daniela Hubloher: Im Patientenrechtegesetz ist von dem Behandelnden die Rede. Das heißt, es sind eben nicht nur Ärztinnen und Ärzte umfasst, sondern alle Personen, die in medizinischen Berufen arbeiten. Also das Patientenrechtegesetz gilt auch gegenüber Psychotherapeuten, gegenüber Ergotherapeuten, gegenüber Hebammen, gegenüber Physiotherapeuten, Heilpraktikern, also allen Angehörigen von medizinischen Berufen. Nicht umfasst ist der Bereich Pflege. Der soll mal extra geregelt werden, wird wahrscheinlich auch noch mal viele Jahre dauern. Und interessanterweise ist aber der Patient die Patientin definiert: nämlich der Mensch. Also wenn man mit seinem Hund zum Tierarzt geht, kann man sich nicht auf das Patientenrechtegesetz beziehen. Natürlich gibt es auch dort eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, aber im Gesetz ist definiert Patient ist der Mensch.

Dorian Lötzer: Das Resultat hiervon, was viele vielleicht nicht wissen, ist das unsere Rechte nicht nur gelten, wenn wir in einer Praxis oder einem Krankenhaus von Ärzt:innen behandelt werden. Sondern auch, in allen möglichen anderen Behandlungsbereichen. Dort sind die behandelnden Personen genauso verpflichtet, uns aufzuklären und wir genauso in der Lage, unsere Rechte einzufordern.

Aber auch, wenn es „Patientenrechtegesetz“ heißt, spricht das Gesetz Patient:innen nicht nur Rechte zu, sondern auch Pflichten.

Daniela Hubloher: Zum großen Teil sind die Patientenrechte ja Pflichten der anderen Seite, der behandelnden Seite - also die Pflicht aufzuklären, die Pflicht, die Einwilligung einzuholen, die Pflicht gut zu dokumentieren. Es gibt aber auch gewisse Pflichten auf Seiten der Patientinnen und Patienten. Zum Beispiel alles das, was wesentlich ist für den Behandlungsverlauf auch für die Diagnose - all das Wesentliche eben auch darzulegen. Also wenn ich Dinge verschweige und nicht mitarbeite, ist es natürlich auch viel schwieriger, behandelt zu werden.

Dorian Lötzer: Die Seite von Patient:innen und die behandelnde Seite sind aber nicht die einzigen, auf die das Gesetz eingeht. Auch betroffen, sind die Krankenkassen.

Daniela Hubloher: Im Patientenrechtegesetz sind auch einige Beispiele für Rechte gegenüber Krankenkassen aufgenommen worden. Zum Beispiel müssen Krankenkassen innerhalb von bestimmten Fristen entscheiden, wenn ein Antrag auf eine Leistung gestellt wird, auf eine Reha zum Beispiel, auf ein besonderes Hilfsmittel, auf eine besondere Therapie, ein Antrag gestellt wird. Dann müssen die Krankenkassen innerhalb von 3 Wochen darüber entscheiden (wenn ein Gutachten eingeholt wird über den medizinischen Dienst innerhalb von 5 Wochen bei zahnärztlichen Gutachten innerhalb von 6 Wochen).

Das hat unserem Eindruck nach aber leider zur Folge gehabt, dass die Patientinnen und Patienten zwar jetzt nicht mehr Monatelang auf eine Entscheidung warten mussten, sondern dass unserem Eindruck nach sehr schnell abgelehnt wird, um diese Frist zu wahren. Das heißt andererseits, wenn ein ablehnender Bescheid von der Krankenkasse kommt, dann sollte man schauen, ob es irgendeine inhaltliche Begründung gibt. Sehr oft gibt es gar keine inhaltliche Begründung, wird nur abgelehnt.

Man kann dann Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids von der Krankenkasse und dann auch nochmal inhaltlich argumentieren, mit Unterstützung in der Regel von seiner behandelnden Ärztin, seinen behandelnden Arzt. Dann hat das auch relativ häufig Aussicht auf Erfolg, wenn eben die Argumente auf Seiten des Versicherten, der Versicherten sind und man sollte sich dann nicht abhalten lassen. Also es gibt auch Regelungen, die gut klingen, aber Schwierigkeiten nach sich ziehen.

Dorian Lötzer: Das mit den 3 Wochen ist so eine Sache, wo ein guter Ansatz leider zum falschen Resultat geführt hat. Daniela Hubloher hat mir erzählt, dass sie oft in ihrer Arbeit von Fällen hört, bei denen Krankenkassen komplett legitime Anträge ablehnen, nur, um diese Frist einzuhalten. Und klar, man kann gegen diese Entscheidung Einspruch erheben und bekommt dann die Behandlung im Idealfall doch noch bewilligt. Aber in der Praxis sieht sowas schnell anders aus.

Wenn ich versuche, mich in diese Situation hineinzuversetzen, stelle ich fest, dass ich nicht der Typ Mensch bin, der in den Konflikt mit der Krankenkasse gegangen wäre, wenn mir eine Leistung nicht bewilligt wurde. Zumindest nicht vor meiner Arbeit für diese Folge. Vor allem hätte ich gar nicht gewusst, dass ich das Recht auf Widerspruch habe. Und ich kann mir gut vorstellen, dass es vielen Anderen ähnlich dabei geht.

Das ist also ein Element, bei dem man feststellen muss: Hier könnte nachgebessert werden. Und sicherlich geht das auch anderswo. Deswegen habe ich Daniela Hubloher noch gefragt, wie sie insgesamt auf das Patientenrechtegesetz blickt.

Daniela Hubloher: Es gab sehr wenige Neuerungen in diesem Gesetz. Es ist eigentlich das bereits bestehende kodifiziert, also in Paragrafen gegossen worden. Das war ein Anfang, das haben Patientenorganisationen (der Bundesverband der Verbraucherzentralen) begrüßt. Aber es ist eben auch sehr wenig Anlauf genommen worden, mal Neues anzudenken. Und vor allen Dingen im Bereich der Behandlungsfehler sehen wir da eben noch sehr viel Handlungsbedarf, um die Situation von Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler voraussichtlich erleiden mussten, zu verbessern.

Also wir fänden es sehr gut, wenn es wie in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Österreich, einen Haftungs- und Entschädigungsfonds für Patientinnen und Patienten gäbe, die einen Behandlungsfehler erleiden mussten. Wenn diese zu krank sind oder wenn die einen sofortigen finanziellen Bedarf haben, weil zum Beispiel die Wohnung umgebaut werden muss, jemand ist jetzt auf den Rollstuhl angewiesen, die Wohnung muss umgebaut werden. Dann können Patientinnen und Patienten, manchmal diesen ganzen Prozess der Rechtsdurchsetzung gar nicht durchhalten oder auch nicht jahrelang warten, bis sie Geld bekommen.

Also einen Entschädigungs- und Härtefallfonds, bei dem es eine finanzielle Unterstützung auch eine psychische Unterstützung gibt für diejenigen, das finden wir sehr wichtig, dass die Beweislast nicht mehr so schwierig ist für Patientinnen und Patienten. Denn bisher müssen die - außer in bestimmten Situationen, zum Beispiel bei groben Behandlungsfehlern - nachweisen, dass ihr Schaden ursächlich zusammenhängt mit einem vermuteten Behandlungsfehler. Und das ist oft sehr schwer nachzuweisen. Also die Position von Patientinnen und Patientinnen bei einem Behandlungsfehler sollte wesentlich mehr gestärkt werden. Das ist eigentlich der größte Mangel, den wir in dem Gesetz sehen.

Dorian Lötzer: Bei Behandlungsfehlern sieht Daniela Hubloher den größten Bedarf für Nachbesserung. Und wenn man sich praktische Szenarien ausmalt, versteht man schnell, warum.

Zur Erinnerung: Laut Gesetz müssen zum Beispiel Ärzt:innen uns nur über einen möglichen Fehler aufklären, wenn wir proaktiv danach fragen – sofern wegen dem Fehler keine zusätzliche Nachbehandlung notwendig geworden ist.

Und wenn wir doch den Verdacht haben, dass da etwas schiefgelaufen ist, dann liegt – nach jetzigem Gesetz – die Beweislast oft bei uns. Wir müssen also in der Rechtsdurchsetzung beweisen, dass ein Fehler passiert ist und wir deswegen Geld brauchen. Diese Prozesse der Rechtsdurchsetzung können lange dauern. Und in der Zwischenzeit müssen Betroffene halt schauen, wie sie zurechtkommen.

Deswegen fordert Daniela Hubloher hier den Einsatz eines Haftungs- und Entschädigungsfonds, der dann schneller und unbürokratischer Patient:innen helfen kann, als es jetzt der Fall ist.

Insgesamt können wir feststellen, dass es einige Baustellen im Bereich der Patientenrechte gibt. Zum Beispiel, dass noch viel zu wenig Menschen überhaupt wissen, welche Rechte ihnen bei der gesundheitlichen Behandlung zustehen. Und, wenn sie das nicht wissen, können sie sich nicht für genau diese Rechte einsetzen. Auch muss bei der Bearbeitungsfrist für Krankenkassen nachgebessert werden, damit sichergestellt wird, dass bei jedem Fall wirklich eine inhaltliche Prüfung gemacht und die Leistungen gewährt werden, die Patient:innen zustehen. Und wenn es zu Behandlungsfehlern kommt, sind Patient:innen von der jetzigen Gesetzeslage aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht ausreichend geschützt.

Wer mehr über Patientenrechte erfahren möchte, kann gerne auf verbraucherzentrale.de vorbeischauen. Wenn euch die Folge gefallen hat, abonniert bitte den Podcast oder empfiehlt ihn weiter.

Kontaktieren kann man uns über podcast@vz-bln.de.

Mein Name ist Dorian Lötzer und heute haben wir Patientenrechte genau genommen.

 

Fragen und Kommentare können Sie gerne an podcast@vz-bln.de schicken!

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