Lebensmittel nach dem Öffnen „gekühlt“ lagern und „alsbald“ verzehren – Teil 2

Stand:
Der Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. zur Aufbewahrung von Pflanzendrinks nach dem Öffnen 2023 am Beispiel der Haferdrinks Barista-Qualität zeigt, wie unterschiedlich Hersteller die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum angeben.
Tetrapacks in Bogenanordung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt für die sichere Verwendung von Lebensmitteln nach dem Öffnen die Angabe von Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum.
  • Ob diese Hinweise für sein Produkt notwendig sind und wie sie lauten, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers.
  • Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bewertete 17 Haferdrinks mit der Auslobung Barista oder Barista-Qualität.
  • Haferdrinks sind unterschiedlich erzeugte und zusammengesetzte Produkte, anders als die zu ersetzende Milch oder Kondensmilch. Erfahrungen im sicheren Umgang fehlen Verbraucher:innen häufig noch.
  • Auf allen Produkten war ein Verzehrzeitraum zu finden.
  • Bei elf der 17 Haferdrinks wurde eine konkrete Zeitspanne angegeben. Auf sechs Produkten wurde noch ein unbestimmter Begriff genutzt. Unbestimmte Begriffe sind beispielsweise „rasch“ oder "alsbald".
  • Alle Haferdrinks trugen einen Lagerungshinweis.
  • Diese Hinweise waren allerdings unterschiedlich konkret. Nur viermal wurde eine konkrete Temperatur genannt. Ansonsten wurde achtmal auf die Lagerung im Kühlschrank hingewiesen und fünfmal wurde nur unbestimmt von „kühl“ oder „gekühlt“ gesprochen.
  • Hilfreich für Verbraucher:innen sind konkrete Angaben wie "bei + 2 bis + 6°C lagern" oder "innerhalb von 3 Tagen verbrauchen".
Off

Im Jahr 2018 hat die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bereits einen Marktcheck zum Thema Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum  durchgeführt.

Aufbewahrungsbedingungen und Verzehrzeitraum sind wichtige Informationen für Verbraucher:innen, nachdem sie die Lebensmittelverpackung geöffnet haben. 

Wie lange sind geöffnete Lebensmittel noch haltbar?

Häufig wenden sich verunsicherte Verbraucher:innen mit der Frage an die Verbraucherzentrale: Wie lange sind Lebensmittel aus geöffneten Verpackungen noch genießbar und wie müssen sie aufbewahrt werden? Auch in Internetforen wird diese Frage immer wieder diskutiert. Dabei geht es ihnen nicht nur um die Sicherheit der geöffneten Lebensmittel, sondern auch um deren Qualität, z. B. ob sich Geschmack oder Aussehen ändern. Unsicherheit kann auch dazu führen, dass geöffnete Lebensmittel zu früh entsorgt werden.

Der bisherige Eindruck ist, dass Verbraucher:innen nur bei einem Teil der verpackten Lebensmittel überhaupt Hinweise zum Umgang mit den geöffneten Produkten finden. Sind solche Angaben vorhanden, lassen Begriffe wie "alsbaldig" oder "kühl aufbewahren" sie häufig ratlos zurück.

Unter bestimmten Bedingungen müssen laut LMIV (Artikel 25) die Aufbewahrungsbedingungen und der Verzehrzeitraum angegeben werden. Ob und wie sie das tun, liegt in der Verantwortung der Hersteller.

Um einen Einblick in die Kennzeichnungspraxis zu erhalten, führte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern 2018 einen umfangreichen Marktcheck "Hinweise zur Aufbewahrung von Lebensmitteln nach dem Öffnen der Verpackung" durch.

Da der Marktcheck eine der am häufigsten aufgerufenen Seiten der Homepage der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ist, wird deutlich, wie aktuell dieses Thema ist.

Hat sich die Kennzeichnung in den vergangenen Jahren verbessert?

Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, führte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern 2023 einen weiteren Marktcheck durch. Dafür wurde die Produktgruppe Pflanzendrink in Barista-Qualität ausgewählt. Pflanzendrinks verzeichnen als vegane Alternative zu Trinkmilch einen großen Zuwachs im Einzelhandel.

Die Sorte Barista (-Qualität) wird für die Zubereitung von Kaffeegetränken als Ersatz für Milchschaum verwendet. Deshalb kann man davon ausgehen, dass er über mehrere Tage genutzt wird. Er kann vor dem Öffnen ungekühlt gelagert werden und nach dem Öffnen gekühlt, vergleichbar mit H-Milch.

Verbraucher:innen sind bei dieser relativ neuen veganen Lebensmittelgruppe besonders auf Hinweise auf der Verpackung zur sicheren Aufbewahrung angewiesen, da wenig Erfahrungen aus langjährigem Gebrauch vorliegen. Auch Hersteller und Lebensmittelüberwachung verfügen über weniger Analysedaten und Erfahrungswerte als bei Milchprodukten. Dazu kommt, dass unterschiedliche Bezeichnungen von Haferdrinks den Eindruck erwecken, dass es sich um eine Produktgruppe mit großen Unterschieden in Herstellung und Zusammensetzung handelt.

Unsere Fragen:

  • Wie geben Hersteller von Haferdrinks Barista Hinweise zur Kühllagerung und Verzehrzeiträume für geöffnete Verpackungen an?
  • Sind die vorgefundenen Hinweise klar und verständlich?

Das haben wir festgestellt:

Es wurden 17 Haferdrinks mit der Auslobung Barista bzw. Barista-Qualität ausgewählt. Dabei handelte es sich um neun reine Haferdrinks und acht Haferdrinks mit Sojazusatz gekauft. Zehn Pflanzendrinks waren Bioprodukte und sieben waren konventionelle Produkte.

Da es keine rechtlichen Vorgaben für die Bezeichnung bei dieser Produktgruppe gibt, wurden, wie erwartet, die Produkte beschrieben. Diese Beschreibung fiel sehr unterschiedlich aus. Die häufigste Bezeichnung war bei konventionellen Produkten „Haferdrink“ und bei Bioprodukten "Bio Getränk auf fermentierter Haferbasis und Sojabasis". Achtmal gab es einen Hinweis auf eine Fermentation.

Neben den Haupt-Zutaten Wasser und Hafer können Haferdrinks Zusatzstoffe enthalten. Bei 13 Produkten war das der Fall. Bio-Produkte kommen meist ohne Zusatzstoffe aus. Im Marktcheck enthielt nur ein Produkt die Säureregulatoren Kaliumcarbonate und Natriumcitrate sowie den Stabilisator Gellan. Alle Produkte enthielten einen Öl-Zusatz, um die Aufschäumbarkeit zu ermöglichen. Die Fettgehalte werden dem von Milch angenähert. Rapsöl wurde nur in konventionellen Haferdrinks verwendet, Sonnenblumenöl bei konventionellen und Bio-Haferdrinks. Wichtig für das Aufschäumen ist auch ein höherer Eiweißgehalt. Deshalb wird häufig die Zutat Soja eingesetzt.

Die Nährwerte von Haferdrinks sind, anders als bei Milch, sehr unterschiedlich je Hersteller. So lagen die Eiweißgehalte zwischen 0,5 und 1,5 Prozent, die Fettgehalte zwischen 1,8 und 3,4 Prozent. Die Zuckergehalte können durch die Fermentation des Hafers Werte der Trinkmilch (4,7 bis 5,0 Prozent) und darüber erreichen. Im Marktcheck enthielten fünf der 17 Haferdrinks sogar 5,5 bis 6,1 Gramm Zucker. Bei den zwei Produkten mit sehr niedrigen Zuckergehalten von 1,1 und 1,6 Prozent handelt es sich laut Bezeichnung um einen "Haferdrink" und um ein "Getränk auf Haferbasis". Eventuell wurden diese Haferdrinks ohne einen Fermentationsprozess hergestellt. Beim Einkauf ist das nicht erkennbar.

Sobald die Verpackung geöffnet wurde, sollte ein Pflanzendrink als empfindliches Lebensmittel im Kühlschrank aufbewahrt werden. Die Lagerung sollte möglichst bei Temperaturen von bis zu sieben Grad Celsius erfolgen. Alle 17 Haferdrinks trugen einen Lagerungshinweis.

Diese Hinweise waren allerdings unterschiedlich konkret. Nur viermal wurde eine konkrete Temperatur genannt. Ansonsten wurde achtmal auf die Lagerung im Kühlschrank hingewiesen und fünfmal wurde nur unbestimmt von "kühl" oder "gekühlt" gesprochen. Für besonders empfindliche Lebensmittel können haushaltsübliche Kühlschranktemperaturen von bis zu 10 °C, wie beispielsweise in Türbereich, zu warm sein. Eine "kühle" Lagerung könnte für Verbraucher:innen auch bedeuten, dass die Verpackung in ungeheizten Räumen, wie beispielsweise Vorratskammern und Kellerräumen, aufbewahrt werden kann.

Neben dem Lagerungshinweis zur Kühlung der Produkte ist auch der Verzehrzeitraum eine wichtige Information für Verbraucher:innen. Im Marktcheck war auf allen Produkten ein Verzehrzeitraum angegeben. Bei elf der 17 Haferdrinks wurde eine konkrete Zeitspanne angegeben. Auf sechs Produkten wurde noch ein unbestimmter Begriff genutzt. Solche unbestimmten Begriffe waren beispielsweise "rasch", "alsbald", "nur begrenzt haltbar" oder "innerhalb weniger Tage verzehren".

Unser Fazit:

Bezeichnungen noch sehr uneinheitlich

Pflanzliche Drinks sind sehr unterschiedlich erzeugte und zusammengesetzte Produkte, anders als die zu ersetzende Milch.

Um zu wissen, wie man mit einem Lebensmittel im Haushalt umgeht, ist es Voraussetzung, dass man die wichtigsten Eigenschaften eines Produktes kennt. Bei Lebensmitteln, die sich noch nicht lange auf dem Markt befinden und für die es keine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung gibt, ist eine klare beschreibende Bezeichnung besonders wichtig. Dazu zählt auch, wie ein Lebensmittel haltbar gemacht wurde.

Fehlt eine aussagefähige Bezeichnung, dann ist eine fundierte Kaufentscheidung erschwert. Das trifft auch auf Haferdrinks Barista-Qualität zu.

Zusammensetzung 

Haferdrinks in Barista-Qualität wird für die Aufschäumbarkeit, die mit Milch erreicht werden kann, immer pflanzliches Öl und teilweise Eiweiß, in Form von Soja oder Hülsenfrüchten, zugesetzt. Bei Bioprodukten können Verbraucher:innen erwarten, dass wenig oder keine Zusatzstoffe verwendet werden. In konventionell erzeugten Produkten werden Säureregulatoren und Stabilisatoren verwendet.

Sehr niedrige Zuckergehalte weisen eventuell auf Haferdrinks ohne Fermentation hin. Ob die Haltbarkeit nach dem Öffnen der Verpackung dann geringer ist, kann nur vermutet werden.

Die Haltbarkeit kann ebenfalls mit dem Fett- und Eiweißgehalt in Zusammenhang stehen.

Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen

Genaue Angaben zur Kühllagerung nach dem Öffnen und zum Verzehrzeitraum von Lebensmitteln können Verbraucher:innen helfen. Sie befinden sich in der Zwickmühle zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und Qualität einerseits und dem Wunsch, Lebensmittel nur in Ausnahmefällen wegzuwerfen, andererseits.

Wie Verbraucher:innen nach dem Einkauf mit Lebensmitteln umgehen, liegt nicht mehr in der Verantwortung der Hersteller. Bei Produkten, die nach dem Öffnen geänderte Aufbewahrungsbedingungen (Kühllagerung) und einen konkreten Verzehrzeitraum erfordern, stehen Hersteller aber in der Pflicht, diese Angaben zu liefern. Nur so sind sichere Lebensmittel im Haushalt zu gewährleisten.

Kühl oder kalt?

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erwartet, dass Lagerungshinweise für die Zeit nach dem Öffnen auf den Produkten zu finden sind, wie es in der betrachteten Produktgruppe der Fall war. Bei allgemeinen Angaben wie "nach Anbruch gekühlt lagern" bleibt Verbraucher:innen aber zu viel Interpretationsspielraum.

Verzehrzeitraum schwammig

Angaben zum Verzehrzeitraum waren ebenfalls auf allen Produkten der Pflanzendrinks Barista-Qualität vorhanden.

Die Informationen für die Verbraucher:innen müssen aber klar und leicht verständlich sein. Allgemeine und missverständliche Begriffe sollten vermieden werden.

Begriffe wie "alsbaldig" oder "zügig" lassen Verbraucher:innen häufig ratlos zurück.

Hat sich etwas geändert?

Anders als im Marktcheck der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 wurde im aktuellen Marktcheck auf allen Produkten ein Lagerungshinweis und ein Verzehrzeitraum nach dem Öffnen gefunden. Sollte die Produktgruppe "Haferdrinks Barista-Qualität" ein Beispiel für Verbesserungen auch in anderen Produktgruppen sein, wäre das aus Sicht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern sehr zu begrüßen.

Mängel bestehen leider immer noch in der Präzision der Angaben und damit in ihrem Informationsgehalt.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern fordert deshalb konkrete Temperaturen für die Lagerung nach dem Öffnen und möglichst genaue Zeitangaben für den Verzehrzeitraum.

Verbrauchertipps

  • Bewahren Sie die geöffnete Verpackung im Kühlschrank auf bzw. stellen Sie sie nach Benutzung gleich wieder hinein.
  • Beachten Sie die Kühltemperaturen auf der Verpackung und wählen Sie den entsprechenden Bereich im Kühlschrank aus.
  • Vermerken Sie das Öffnungsdatum auf der Verpackung, wenn Sie die Produkte länger nutzen wollen.
  • Vermeiden Sie das Trinken aus Kartonverpackungen.
  • Verderb ist nicht immer sichtbar! Achten Sie deshalb, wenn vorhanden, auf den Verzehrzeitraum und prüfen Sie das geöffnete Lebensmittel mit allen Sinnen.
  • Füllen Sie den Inhalt geöffneter Kartonverpackungen ggf. in durchsichtige Gefäße um, damit Sie sie besser prüfen können.
  • Flockt das Eiweiß des Pflanzendrinks aus, kann das auch durch die Säure des Kaffees geschehen sein. Das sieht eventuell unappetitlich aus, ändert aber nicht den Geschmack.
  • Reste von Pflanzendrinks lassen sich auch für andere Zwecke verwenden.
  • Entsorgen Sie aufgewölbte Kartonverpackungen.
  • Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn empfindliche Personen im Haushalt leben, wie kleine Kinder, Schwangere, sehr alte oder kranke Menschen.

Haben Sie Interesse an unseren ausführlichen Marktcheckbericht? Wir übersenden Ihnen diesen gerne als PDF-Datei.

Sie können diesen hier anfordern.

Ihre Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.