Versicherungsschutz gegen Elementarschäden

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Um sich gegen Schäden aus Überschwemmungen, Rückstau oder auch Schneedruck abzusichern, brauchen Sie meist eine spezielle Police: die so genannte Elementarschadenversicherung.
Hochwasser überflutet eine Stadt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach Art des Schadens greift die Wohngebäude-, die Hausrat- oder die Elementarschadenversicherung.
  • Die Annahme eines Antrags auf Elementarschadenversicherung entscheiden Versicherer nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte.
  • Versicherte müssen bestimmte Pflichten erfüllen, damit die Versicherung im Schadensfall zahlt.
  • Ob eine Versicherung gegen Elementarschäden überhaupt sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall an.
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In Deutschland sind nur rund 54 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Fragt man nach dem Grund, sagen viele: "Wir wohnen doch gar nicht am Fluss. Uns kann doch nichts passieren." Das stimmt so nicht. Starkregen kann Sie überall treffen und Schäden verursachen – auch wenn Sie auf einem Berg wohnen.

Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.

Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung: Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist meist die so genannte Elementarschadenversicherung erforderlich. Sie schließen sie in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder durch Erweiterung dieser Verträge ab. Einzelgefahren sind dabei in der Regel nicht ab- oder zuwählbar.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstreicht die im Zuge des Klimawandels wachsende Wichtigkeit einer Elementarschadenversicherung. Er fordert, dass Elementarschutz in alle – auch bestehende – Wohngebäudeversicherungen integriert wird. Den Vorschlag der Bundesregierung hält der vzbv für nicht ausreichend. Nach dem müssten Versicherer Kund:innen zwar einen erweiterten Elementarschutz anbieten. Jedoch können Gebäudeeigentümer diesen Punkt auch abwählen. "Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, muss künftig automatisch gegen alle relevanten Naturgefahren abgesichert sein", so vzbv-Vorständin Ramona Pop in einem Statement

Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?

  • Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch eine Sturmflut und Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt. Dringt Grundwasser also von unten in das Mauerwerk des Kellers ein, weil es erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.
  • Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Achtung: Nicht versichert sind häufig Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!
  • Versicherungsschutz für Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch besteht nur dann, wenn das Ereignis naturbedingt ist. Schäden, die durch menschlichen Einfluss hervorgerufen werden, sind nicht versichert. Dies gilt beispielsweise für Schäden durch den Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.
  • Ein Schaden durch Schneedruck liegt beispielsweise vor, wenn das Dach durch das Gewicht des Schnees einstürzt. Gehen Schnee oder Eismassen an Berghängen nieder, handelt es sich um eine Lawine. Kein Versicherungsschutz besteht dagegen, wenn der Schnee von Bäumen niedergeht.

Fünf Schritte zum passenden Versicherungsschutz

Sie möchten sich gegen Risiken absichern, die durch Wirken der Natur verursacht werden? Die folgenden fünf Schritte bieten Ihnen eine Orientierung.

  1. Schritt 1: Was sollten Sie versichern?
    Schäden durch Hochwasser oder Starkregen und viele andere Elementarschäden können Ihren Hausrat wie auch Ihr Haus betreffen. Eine All-inklusive-Versicherung gibt es leider nicht. Eine Elementarschadensversicherung gibt es in der Regel auch nicht separat, sondern nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

    Eine Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschadenschutz sollten Sie für Ihr Wohnhaus auf jeden Fall abschließen. Damit versichern Sie auch Anbauten oder Nebengebäude gegen bestimmte Gefahren wie Sturm, Hagel, Brand und Leistungswasser sowie besagte Elementarschäden. Eine Hausratversicherung schützt Ihr sonstiges bewegliches Hab und Gut, das sich in Ihrem Haushalt befindet. Sie überlegen, auch Ihre Einrichtung gegen Elementarschäden zu versichern?

    Diese Fragen erleichtern Ihnen die Entscheidung:
    ➔ Kann Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Untergeschoss zu einem großen Teil vernichtet werden?
    ➔ Können und wollen Sie sich dann aus eigenen Ersparnissen ohne große Probleme alles neu anschaffen?

    Die Antwort auf Frage 1 lautet "ja", auf Frage 2 "nein"? Dann sollten Sie auch in Ihrer Hausratversicherung eine Elementarschadensklausel aufnehmen lassen. Dieses Musterschreiben hilft Ihnen dabei.
  2. Schritt 2: Prüfen Sie Ihre Verträge
    Schauen Sie zuerst nach, welche Versicherungen Sie schon haben, bevor Sie eine neue abschließen. Prüfen Sie, ob in Ihrem Versicherungsschein bei den versicherten Risiken auch Elementarschäden erwähnt sind.

    Ja, Sie sind versichert? Prüfen Sie nun weiter unter Schritt 3, ob Ihre Klausel den Schutz bietet, den Sie benötigen. Längst bieten nicht alle Versicherer einen umfassenden Schutz gegen Elementarschäden an.
    Nein, Sie sind nicht versichert? Dann sollten Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer ein Angebot einholen. Hier hilft zum Beispiel das Musterschreiben in der Anlage. Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.
  3. Schritt 3: Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen

    Folgende Punkte sollten in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden:

    ➔ Überschwemmung
    ➔ Rückstau
    ➔ Erdbeben
    ➔ Erdsenkung
    ➔ Erdrutsch
    ➔ Schneedruck
    ➔ Lawinen
    ➔ Vulkanausbruch
    Ja, alle Klauseln, die für Sie wichtig sind, sind Bestandteil Ihres Vertrages. Für Sie ist alles in Ordnung. Sie müssen sich nicht die Mühe machen, neue Angebote einzuholen.
    Ausnahme: Sie möchten prüfen, ob Sie auch preisgünstig versichert sind. Dann geht es weiter mit Schritt 5. ➔ Nein, nicht alle Klauseln, die für Sie wichtig sind, sind auch Bestandteil Ihres Vertrages. Holen Sie bei Ihrem aktuellen Versicherer ein Angebot ein. Hier hilft Ihnen dieses Musterschreiben. Für Sie geht es weiter mit Schritt 4.

  4. Schritt 4: Holen Sie ein Angebot von Ihrem Versicherer ein

    Für ein Angebot wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler oder senden Sie unser Musterschreiben aus dem Anhang direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft.
    Der Versicherer macht Ihnen ein Angebot, das Sie annehmen werden. Für Sie ist alles in Ordnung und Sie müssen sich nicht die Mühe machen, neue Angebote einzuholen.
    In dem Angebot sind nicht alle Klauseln drin, die Ihnen wichtig sind. Für Sie geht es weiter mit Schritt 5.

  5. Schritt 5: Holen Sie Angebote von einem oder mehreren Versicherern ein Ihr aktueller Versicherer macht Ihnen kein oder nur ein unzureichendes Angebot? Holen Sie bei einem oder mehreren Anbietern ein neues Angebot ein. Nutzen Sie hierfür unser Musterschreiben.

Fünf Schritte zum passenden Versicherungsschutz bei Elementarschäden

Die Grafik können Sie in voller Auflösung als PDF herunterladen.


Versicherer entscheidet über Schutz

Ob ein Versicherer den Antrag auf Elementarschadenversicherung als zusätzlichem Versicherungsschutz zur Gebäude- und / oder Hausratversicherung annimmt, entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude dabei nach Gefährdungsklassen, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind.

Dazu werden mittels eines Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz ZÜRS, bestimmte Risikoregionen (so genannte ZÜRS-Zonen) unterschieden:

  • Klasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • Klasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser
  • Klasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind
  • Klasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Mit einbezogen wird auch, ob im näheren Umkreis des Gebäudes ein Bach liegt. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen 1,5 Prozent der Gebäude in den beiden Zonen mit hohem Risiko. Sind Sie Eigentümer eines Hauses in Gefährdungsklasse 4, haben Sie nur eine Chance auf Elementarschutz, wenn Sie dafür extrem hohe Versicherungsbeiträge zahlen.

Selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern, wenn mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist. Die letzte Entscheidung, inwieweit und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz zu erhalten ist, liegt somit stets beim Versicherer.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Wie schützt man sich vor Hochwasserschäden, wie fängt man da überhaupt an? In unserem Podcast spricht Dorian Lötzer mit Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Pflichten der Versicherungsnehmer

Bei einer Elementarschadenversicherung in Kombination mit Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung müssen Sie in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren. Kombinieren Sie sie mit der Wohngebäudeversicherung, müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten.

Und wurde die Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich meist mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Verletzen Sie eine dieser Pflichten, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise. Grundsätzlich kann die Gesellschaft einen solchen Vertrag ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich (zum Beispiel nach einem Schaden) kündigen.

Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur herein geregnet hat. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Aber auch rund um Haus und Keller müssen Sie Vorsorge treffen: Kann Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, sind Probleme mit dem Versicherungsschutz programmiert, wenn diese bei Unwetter für "Land unter" sorgen. Mit wasserdichtem Versiegeln von Kellern oder dem Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster schützen Sie sich darüber hinaus gegen das Fluten des Kellers.

Überschwemmung und Sandsäcke an einer Tür

Starkregen, Hochwasser, Unwetter

Gesammelte Informationen zu Vorbeugung, Maßnahmen und Versicherungsschutz bei wetterbedingten Schäden

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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.