Wichtig: Wenn Sie von dem Vergleich profitieren wollten, mussten Sie sich bis zum 31. Dezember 2024 an das jeweilige Unternehmen wenden.
Von einigen Kund:innen, die sich auf den Vergleich berufen haben, bekam der vzbv diese positiven Rückmeldungen:
- Frank K. aus Brandenburg, Erstattung: 3.912 Euro, Anbieter: primastrom (Gas)
- Petra O. aus dem Saarland, Erstattung: 3.088 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
- Walter J. aus Baden-Württemberg, Erstattung: 115 Euro, Anbieter nowenergy (Strom)
- Andreas R. aus Niedersachsen, Erstattung: 2.846 Euro, Anbieter: voxenergie (Strom)
- Sigrun S. aus Brandenburg, Erstattung: 1.796 Euro, Anbieter: primastrom (Strom)
Auch wer sich erst Ende 2024 an seinen Anbieter gewendet hat, soll vier Wochen später eine Information über angepasste Preise und die Vertragslaufzeit vom Unternehmen erhalten. Acht Wochen nach Erhalt der Erklärung werden die Unternehmen Ihnen die korrigierten Rechnungen schicken. Weitere vier Wochen später werden sie Ihnen die sich jeweils ergebenden Guthaben auszahlen.
Bitte teilen Sie unter sammelklagen@vzbv.de mit, wenn die Unternehmen bei Ihnen diese Fristen nicht einhalten.
Darum klagte der vzbv gegen primastrom und voxenergie
Teilweise nehmen Anbieter steigende Energiepreise zum Anlass, um die Preise für Verbraucher:innen eigenmächtig zu erhöhen. Auch Kund:innen der Energieversorger primastrom GmbH und voxenergie GmbH hatten Preiserhöhungen erhalten. Die Preise für Bestandskund:innen können aber nur dann erhöht werden, wenn dafür wirksame vertragliche Vereinbarungen vorliegen. Das war bei den beiden Energieversorgern aber nicht der Fall.
In den Verträgen von primastrom und voxenergie waren dazu keine wirksamen Vereinbarungen getroffen. Vielmehr war teilweise sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten vereinbart, die weiterhin gelten sollte. Die einseitig vorgenommenen Preiserhöhungen durch primastrom und voxenergie waren daher aus Sicht des vzbv unzulässig. Daher führte er Musterfeststellungsklagen gegen die beiden Unternehmen.
Die beiden Klagen hatte der vzbv bereits im Februar 2024 wegen eines erfolgreichen Vergleichs zurückgenommen. Ein weiterer Vergleich aus dem August 2024 erweiterte die Rechte der Kund:innen nochmals deutlich. Insoweit wird der vzbv auch keine weitere Sammelklage gegen die Unternehmen anstreben.