Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Stand:
Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Das Wichtigste in Kürze:

  • In seinem Politikcheck (Gesamtbilanz zum Download als PDF) stellt der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) der Ampel-Regierung ein durchwachsenen Zeugnis aus und fordert Eile von der nächsten Bundesregierung bei noch offenen Themen.
  • Die Ampel-Regierung hat einige verbraucherpolitische Erfolge vorzuweisen wie die Sammelklage oder das Deutschlandticket.
  • Bei der Reform der privaten Altersvorsorge, mehr Transparenz bei den Fernwärmepreisen und mehr Schutz vor untergeschobenen Verträgen gab es keine Ergebnisse. 
     
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Die Erfolge der Ampel-Regierung

2021 trat die Regierung aus SPD, Grünen und FDP an und wollte in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“. Darin waren alle Kernforderungen des vzbv an die Bundesregierung enthalten. Welche Vorhaben wurden in den drei Jahren Regierungszeit umgesetzt?

Einige wichtige Projekte für Verbraucher:innen hat die Ampel-Regierung realisiert: Die Sammelklage verhilft Verbraucher:innen schnell und kostenlos zu ihrem Recht – der vzbv setzt das Instrument bereits erfolgreich ein. Dank des Deutschlandtickets können viele Menschen öffentlichen Nahverkehr einfacher und günstiger nutzen. 

Doch einige verbraucherpolitische Vorhaben sind auf der Strecke geblieben. „Nach dem Ampel-Aus gibt es weiterhin viele Baustellen. Eine nächste Bundesregierung muss die Verbraucher:innen in den Fokus rücken und ausstehende Reformen schnell angehen“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleitung Verbraucherpolitik beim vzbv.

Das muss die nächste Bundesregierung angehen

Fernwärmeregulierung: Die Reform der Fernwärmeregulierung hat die Ampel nicht mehr abgeschlossen. Die Preisgestaltung auf dem Fernwärmemarkt ist nach wie vor sehr intransparent. Der vzbv fordert: Es müsse klar sein, wie sich die Preise für Fernwärme zusammensetzen und eine behördliche Preisaufsicht sei notwendig. 

Private Altersvorsorge: Auch die Erneuerung der privaten Altersvorsorge ist durch das vorzeitige Ampel-Aus gescheitert. Verbraucher:innen brauchen einen öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds, damit sie ihr Geld endlich ertragreich fürs Alter anlegen können, so der vzbv.

Schutz vor ungewollten Verträgen: Ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen bleiben telefonisch untergeschobene Verträge: Die Marktbeobachtung des vzbv hat allein von Januar bis November 2024 mehr als 8.900 Beschwerden dazu registriert. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine allgemeine Bestätigungspflicht für telefonisch geschlossene, langfristige Verträge einführen, stellt der vzbv fest. 

Deutschlandticket: Es ist gut, dass für 2025 noch auf den letzten Metern eine Einigung im Streit um die Finanzierung des Deutschlandtickets erzielt wurde. Allerdings muss es auch über dieses Jahr hinaus eine stabile Zukunft haben, fordert der vzbv. 
 

In seinem Politikcheck bewertet der vzbv regelmäßig, wie weit verbraucherpolitische Vorhaben bislang umgesetzt wurden. Mit dem interaktiven Webtool können Sie sich jederzeit über den Stand der Dinge informieren.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.