Mitnehm-Angebote und das Liefern von Lebensmitteln verursachen allerdings auch viel Abfall. Vor allem gegen Müll aus Einwegkunststoff will der Gesetzgeber etwas tun. Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für gastronomischen Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten.
Konkret heißt das, dass Caterer, Lieferdienste, Imbisse und Restaurants alternativ zu Einwegbehältern aus Kunststoff auch Mehrwegbehälter anbieten müssen.
Wir wollen wissen, ob Verbraucher:innen die neue Mehrwegangebotspflicht kennen und, ob das Mehrweg-Angebot genutzt wird. Außerdem interessiert uns, aus welchen Gründen Verbraucher:innen sich gegen das Mehrweg-Angebot entscheiden bzw. unter welchen Umständen sie öfter zur Mehrweg-Variante greifen würden. Die Umfrage dauert nur wenige Minuten.
Mehr Informationen zur Mehrwegangebotspflicht finden sie hier.