- Die Mehrheit der Befragten findet die Mehrwegangebotspflicht gut
- Betriebe sollten noch besser auf die Mehrwegalternativen hinweisen
- Die Rückgabe des Mehrweggeschirrs sollte einfacher sein
- Kontrollen durch die Behörden sind ausbaufähig
Getränke und Speisen zum Mitnehmen oder vom Lieferdienst liegen im Trend. Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für gastronomische Betriebe, die Essen in Einweggefäßen aus Kunststoff oder Getränke in Einwegbechern anbieten. Damit will der Gesetzgeber das Abfallaufkommen aus Einwegverpackungen reduzieren.
Wir wollten wissen, ob Verbraucher:innen die neue Mehrwegangebotspflicht kennen und ob sie das Mehrwegangebot nutzen. Außerdem hat uns interessiert, aus welchen Gründen sie sich gegen das Mehrwegangebot entscheiden oder unter welchen Umständen sie (öfter) zur Mehrwegvariante greifen würden. Dazu haben wir in den vergangenen Monaten sowohl online als auch an Infoständen eine nicht repräsentative Umfrage zur Mehrwegangebotspflicht durchgeführt.
Ergebnisse der Verbraucherumfrage
Insgesamt nahmen 385 Verbraucher:innen an der Befragung teil. Sie stammten größtenteils aus Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl der überwiegende Teil der Befragten (77 Prozent) die neue Mehrwegangebotspflicht kannte und auch gut findet, wurden die Mehrwegalternativen zum Zeitpunkt der Befragung relativ selten genutzt:
- nur 27 Prozent der Verbraucher:innen, die in diesem Jahr schon ein Getränk zum Mitnehmen gekauft hatten, gaben dem Mehrwegbecher „meistens oder immer“ den Vorzug.
- Ein Drittel der Befragten entschied sich in keinem Fall für die Mehrwegvariante.
- Bei Speisen zum Mitnehmen oder vom Lieferdienst wurden die Mehrwegalternativen noch seltener genutzt.
Die Befragten, die sich grundsätzlich nicht vorstellen können, solche Mehrweggefäße zu nutzen, begründeten es häufig damit, dass es zu aufwendig beziehungsweise zu kompliziert ist. Verbraucher:innen, die der Mehrwegangebotspflicht offen gegenüberstehen, würden sich (öfter) für die Mehrwegalternative entscheiden, wenn sie ihnen überhaupt angeboten würde. Dieser Aspekt wurde mit Abstand am häufigsten von den Verbraucher:innen angeführt (96 Mal). Das deutet darauf hin, dass die Betriebe noch zu wenig auf die Mehrweggefäße hinweisen. Außerdem gehen Verbraucher:innen vermutlich auch dort schon von der Mehrwegangebotspflicht aus, wo es noch gar keine gibt, zum Beispiel bei Pizzakartons oder bei Menüschalen aus Aluminium. Die Befragten wünschten sich außerdem, dass die Rückgabe der Mehrwegbehältnisse einfacher ist (59 Mal). Die unterschiedlichen Mehrwegsysteme, die von den Gastronomen genutzt werden, erschweren es den Verbraucher:innen offensichtlich, zur Alternative für das Einweggeschirr zu greifen.
Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht
Uns hat außerdem interessiert, wer für die Kontrolle der Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht zuständig ist und, ob bereits Kontrollen stattfanden. Fünf von acht Landkreisen/ kreisfreien Städten antworteten auf unsere Anfrage. Dort sind die unteren Abfallbehörden für die Kontrolle zuständig:
- Ob sich die Gastronomen an die Mehrwegangebotspflicht halten, wird meist nur kontrolliert, wenn Beschwerden vorliegen.
- Mangelnde personelle Ressourcen oder die Priorität anderer Aufgaben wurden als Grund genannt.
- Eine Behörde teilte mit, dass sie sieben Betriebe überprüft hatte. Nicht alle boten Mehrwegalternativen an oder wiesen ausreichend darauf hin. Eine weitere Behörde plant Kontrollen im nächsten Jahr.
Fazit
Ein Großteil der Befragten findet die Anfang 2023 eingeführte Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie gut. Gleichzeitig stellten wir fest, dass die Mehrwegalternativen im Alltag noch recht selten genutzt werden. Die Befragten, die sich nicht vorstellen können Mehrwegalternativen zu nutzen, begründeten das am häufigsten damit, dass es zu aufwendig oder zu kompliziert ist.
Die Mehrheit der Befragten stand der Mehrwegangebotspflicht offener gegenüber und kann sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen (öfter) zur Mehrwegalternative zu greifen. Vor allem gaben die Befragten an, dass ihnen die Mehrwegvariante auch angeboten werden müsste beziehungsweise aktiver darauf hingewiesen werden müsste. Auch eine einfachere Rückgabe der Mehrwegbehältnisse würde es den Verbraucher:innen erleichtern, sich für die Mehrwegalternative zu entscheiden.
Zum Weiterlesen:
Umfrage Mehrwegangebotspflicht
Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen