Eine Information der Verbraucherzentrale MV für alle Bundesländer
Ab dem 25. Mai dürfen nun auch Personen aus anderen Bundesländern in das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern einreisen. Froh sind vor allem diejenigen, die bereits schon vor Monaten ihr Quartier gebucht hatten. Doch es gibt auch weiterhin Einschränkungen und Hinweise an die Urlauber, auch wenn der Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern nur verhältnismäßig wenige Infizierte hinterlassen hat.
Die Anreise sollte nur erfolgen, wenn eine Buchungsbestätigung von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungsvermietern oder Zeltplätzen vorliegt ist. Eine Anreise aus Problemgebieten (50 Infektionen in 7 Tagen) muss unterbleiben. Die Hotelbranche hat bereits darauf hingewiesen, dass die Belegung der Hotels nur bis zu 60 Prozent zulässig ist und es deshalb auch Absagen geben kann. Rufen Sie bei Ihrer Unterkunft vorher noch mal an! Spontan gerade am Pfingstwochenende anzureisen, dürfte angesichts der absehbaren Auslastung zu Problemen führen. Auch deshalb sind Tagesaufenthalte im Lande noch nicht erlaubt. Denn auch in den Gaststätten wird es schwierig sein, unter den Feiertagsbedingungen einen Platz zu ergattern. Die Gastronomen werden ihre Gäste platzieren. Es müssen Abstände eingehalten werden und maximal 6 Personen dürfen an einem Tisch Platz nehmen und nur, wenn sie zusammengehören. Die Speisekarten sind reduziert und Büffets nicht zulässig. Das bereitet auch den Hotels Schwierigkeiten, sind sie es doch gewohnt, das Frühstück als Büffet anzurichten. Wer sich einen Platz sichern möchte, sollte in jedem Fall im Restaurant reservieren. Für jeden Tisch, der besetzt wird, wird eine Kontaktperson erfasst. Dies soll helfen, bei einer später bekannt werdenden Infektion die Kontaktpersonen schnell zu ermitteln. Um 21.oo Uhr müssen alle gastronomischen Einrichtungen schließen. Veranstaltungen, kulturelle Angebote, Bars und Diskos, Kinos, Spaß- und Schwimmbäder sowie Wellness werden erst zu einer späteren Zeit wieder möglich bzw. offen sein. Zoos und Tiergärten haben dagegen schon geöffnet. Abstecher, z.B. von Usedom nach Polen oder von Rostock nach Dänemark, sind vorerst auch noch nicht möglich. Die Museen und Ausstellungen dürfen öffnen, der Nahverkehr fährt nach Fahrplan. In Bahn und Bus muss aber ein Mundschutz getragen werden, ebenso in Geschäften und Einkaufspassagen.
Im Freien gilt weiterhin das bundesweite Abstandsgebot, so dass man sich nicht in Gruppen von mehr als 4 Personen bewegen sollte.