Quiz rund um Lebensmittel-Verpackungen - die Lösungen

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Das Quiz der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu Lebensmittel-Verpackungen fand großes Interesse - die Auflösungen
LeereLebensmittelverpackungen
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Das Quiz der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu Lebensmittel-Verpackungen fand großes Interesse

Das Quiz der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. anlässlich der Woche der Abfallvermeidung traf den Nerv vieler Leser! „War wieder schön spannend und knifflig!“, „Ihr habt es ja sehr interessant und spannend gemacht.“, „Ich habe beim Quiz einiges dazu gelernt!“, „Ich bin schon auf die Auflösung gespannt!“

Einige Teilnehmer verwendeten ganz im Sinne der Abfallvermeidung leere Kartons von Lebensmitteln als Postkarten.

Die Quizfragen hatten es in sich! Von 251 Einsendungen hatten 62 Teilnehmer alles richtig. Besonders knifflig waren für die Leser scheinbar die Fragen zur Befüllung mitgebrachter Mehrwegbecher und zur Kennzeichnung loser Ware.

Hier nun die Auflösungen!

Frage 1:        
Zukünftig wird in Deutschland für mehr Getränkeverpackungen ein Einweg-Pfand erhoben. Welche Fruchtsaftverpackung darf ab 2022 nur noch mit Einweg-Pfand verkauft werden?

Lösung A:     
Fruchtsaft in Plastikflaschen (aus PET)

Schon lange dürfen Mineralwasser und viele Erfrischungsgetränke, die in Einwegflaschen aus Plastik oder in Dosen verpackt sind, nur mit Pfand verkauft werden. Für einige Getränke gelten allerdings Ausnahmen. So sind Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, Fruchtsäfte hingegen bislang nicht. Ab 2022 wird die Einwegpfandpflicht erweitert. Das Pfand ist dann für alle Getränke in Dosen (keine Ausnahmen mehr) und beispielsweise für Frucht- und Gemüsesäfte in Einwegflaschen aus Plastik verpflichtend. Milch und Milchmischgetränke in solchen Flaschen dürfen dann ab 2024 nur noch mit Einwegpfand verkauft werden. 

 

Frage 2:
Seit Juli 2021 dürfen bestimmte Kunststoffprodukte europaweit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Was zählt dazu?

Lösung B:
Einweg-Trinkhalme aus Kunststoff

Eine neue Verordnung verbietet seit Mitte des Jahres bestimmte Einwegprodukte aus Kunststoff. Neben Wattestäbchen und Luftballonstäben zählen Trinkhalme, Besteck, Teller und Rührstäbchen aus Plastik sowie To-Go-Getränkebecher und -Behältnisse aus Styropor dazu. Diese Produkte wurden für das Verbot ausgewählt, weil sie am häufigsten an den Stränden der Europäischen Union angeschwemmt werden und bereits geeignete Alternativen dafür auf dem Markt sind.

Übrigens: Restbestände dürfen noch verkauft oder für die Mitnahme von Speisen herausgegeben werden. Weiterhin erlaubt sind zum Beispiel Getränkebecher aus Pappe mit Kunststoffbeschichtung oder aus Kunststoff (außer Styropor).

 

Frage 3
Wer seinen eigenen Mehrwegbecher zum Beispiel beim Bäcker mit Kaffee befüllen lässt, tut der Umwelt etwas Gutes. Welche der folgenden Aussagen stimmt?

Lösung B:
Der Kaffee-Verkäufer darf selbst entscheiden, ob er den mitgebrachten Becher befüllt.

Die Deutschen verbrauchen laut dem Bundesumweltministerium knapp drei Milliarden Einwegbecher für Heißgetränke pro Jahr. Mehrwegbecher sind - zumindest, wenn sie oft genug zum Einsatz kommen - eine umweltfreundliche Alternative. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihr eigener Kaffeebecher befüllt wird. Das liegt im Ermessen des Kaffee-Verkäufers. Die Verantwortung liegt letztlich bei ihm, falls es durch Verunreinigungen zu gesundheitlichen Problemen kommt. Auf jeden Fall sollte der mitgebrachte Becher sauber sein.

Schon bemerkt? Inzwischen bieten Bäcker, Cafeterien oder Tankstellen vor allem in größeren Orten Mehrweg-Pfandbecher an. Die Becher können Sie dann bei allen Anbietern mit dem gleichen Pfandsystem zurückgegeben oder gegen ein neues Heißgetränk im Mehrwegbecher tauschen.  

 

Frage 4:
Dürfen Verpackungen aus „biologisch abbaubaren Kunststoffen“ in der Biotonne entsorgt werden?

Lösung B:
nein

Biologisch abbaubare Kunststoffe können aus pflanzlichen Rohstoffen, aber auch auf der Basis von Erdöl hergestellt werden. Diese Kunststoffe zersetzen sich unter bestimmten Bedingungen zu Kohlendioxid und Wasser. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Verpackungen oder Geschirr aus biologisch abbaubarem Kunststoff nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie gehören in die gelbe Tonne bzw. in den gelben Sack. Der Grund dafür ist, dass aus den gesammelten Bioabfällen zum Beispiel Düngemittel für die Landwirtschaft oder Kompost als Grundlage für Blumenerde hergestellt werden. Dafür sind (biologisch abbaubare) Kunststoffe nicht geeignet.

Und was ist mit biologisch abbaubaren Beuteln für den Bioabfall? Wenn die Beutel dafür zugelassen sind (erkennbar am Keimling-Symbol), dürfen sie theoretisch zusammen mit dem Biomüll in die Biotonne geworfen werden. Praktisch wird es von den Städten oder Landkreise oft nicht erlaubt, da die Bioabfall-Behandlungsanlagen nicht dafür ausgelegt sind.

 

Frage 5:
In einigen Städten in Mecklenburg Vorpommern werden Lebensmittel auch in „Unverpackt-Läden“ verkauft. Die Kennzeichnung der Lebensmittel muss dort nicht so umfangreich sein wie bei verpackten Produkten. Auf welche Angabe kann der Händler bei loser Ware verzichten?

Lösung B:
Zutatenverzeichnis

Lose verkaufte Lebensmittel, zum Beispiel im Unverpackt-Laden, beim Bäcker oder auf dem Wochenmarkt, müssen nicht so ausführlich gekennzeichnet werden wie verpackte Ware, da Sie beim Händler nachfragen können. Das Zutatenverzeichnis gehört, genauso wie das Mindesthaltbarkeitsdatum, nicht zu den verpflichtenden Angaben bei loser Ware. Die Angabe des Grundpreises (Preis pro 1 Kilogramm oder 1 Liter) bzw. des Stückpreises ist hingegen Pflicht. Außerdem muss Sie der Händler über in der Ware enthaltene Zusatzstoffe und allergene Zutaten informieren. Das kann auf einem Schild neben dem Lebensmittel erfolgen. Auch die mündliche Auskunft durch das Verkaufspersonal ist erlaubt. Auf diese Möglichkeit muss im Geschäft aber deutlich hingewiesen werden und auf Nachfrage müssen schriftliche Informationen vorgelegt werden.

 

Frage 6:    
Wie hoch ist das Pfand auf Mehrwegflaschen für Saft und Mineralwasser meistens?

Lösung A:
15 Cent

Im Gegensatz zum Einwegpfand (25 Cent) ist die Höhe des Mehrwegpfandes nicht gesetzlich vorgeschrieben. Abgesehen von Bierflaschen – hier beträgt das Pfand in der Regel acht Cent – wird für Mehrwegflaschen mit anderen Getränken meist ein Pfand von 15 Cent erhoben.

Mehrwegflaschen werden nach der Rückgabe gereinigt und neu befüllt. Von Einwegflaschen oder -dosen mit Pfand wird das Material wiederverwertet. Sie werden aber nicht neu befüllt.

 

 

Die Gutscheine, die vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V zur Verfügung gestellt wurden, werden den Gewinnern in den nächsten Tagen zugeschickt.

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