Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse

Stand:
Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen.
Off

Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Jetzt gibt es aber auch für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern Möglichkeiten, diesen Strom zu nutzen.

Wir zeigen, wie Verbraucher mit einem Steckersolar-Gerät eigenen Strom für zuhause gewinnen können: am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand.

 In unserem kostenlosen Online-Vortrag erfahren Sie:

  • Wie funktioniert die Technik?
  • Welche Regeln sind beim Kauf und bei der Nutzung zu beachten?
  • Wie vermeide ich Konflikte mit Netzbetreiber, Vermieter und Nachbarn?
  • Was kostet der Spaß – und was bringt es?
  • Lohnt es sich? – Für den Geldbeutel? Für die Umwelt?

 

Zielgruppe:
Der Vortrag richtet sich vor allem an Mieter und Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Unser Referent ist Thomas Seltmann, Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 24.03.2020 in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr statt.

Melden Sie sich hier zum Online-Vortrag an und nehmen Sie bequem von zu Hause aus teil.

Hinweis: Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Online-Vortrag in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.