Steck die Sonne ein! Solarstrom von Balkon und Terrasse

Stand:
Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen.
Off

Solarstrom vom Dach ist längst günstiger als Strom aus dem Netz. Doch bisher konnten hauptsächlich Hausbesitzer Solarstrom selbst erzeugen. Jetzt gibt es aber auch für Mieter und Bewohner von Mehrfamilienhäusern Möglichkeiten, diesen Strom zu nutzen.

Wir zeigen, wie Verbraucher mit einem Steckersolar-Gerät eigenen Strom für zuhause gewinnen können: am Balkongeländer, auf der Terrasse oder an der Hauswand.

 In unserem kostenlosen Online-Vortrag erfahren Sie:

  • Wie funktioniert die Technik?
  • Welche Regeln sind beim Kauf und bei der Nutzung zu beachten?
  • Wie vermeide ich Konflikte mit Netzbetreiber, Vermieter und Nachbarn?
  • Was kostet der Spaß – und was bringt es?
  • Lohnt es sich? – Für den Geldbeutel? Für die Umwelt?

 

Zielgruppe:
Der Vortrag richtet sich vor allem an Mieter und Wohnungseigentümer von Mehrfamilienhäusern. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Unser Referent ist Thomas Seltmann, Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 24.03.2020 in der Zeit von 18:00 bis 19:00 Uhr statt.

Melden Sie sich hier zum Online-Vortrag an und nehmen Sie bequem von zu Hause aus teil.

Hinweis: Sofern Sie im Online-Vortrag anonym bleiben wollen, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung eingeben, wird während des Online-Vortrag in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.